1. Geltungsbereich

Die in den AGB aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der Saal1 GmbH und sind integraler Bestandteil der akzeptierten Offerten und Verträge. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb der Spezialvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.saal1.ch publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Saal1 GmbH erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden.

 

  1. Datenschutzerklärung Saal1 GmbH

Die Datenschutzerklärung der Saal1 GmbH ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Saal1 GmbH und ist auf der Webseite der Saal1 GmbH.

 

  1. Vertragsabschluss

Eine Reservation bzw. Buchungen von Leistungen im Saal1 werden mit der Bestätigung von Seiten der Saal1 GmbH rechtskräftig und somit ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Die Bestätigung aller Leistungen und Wünsche der Vertragspartner erfolgen in schriftlicher Form.

 

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Saal1 GmbH ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Leistungen bereitzuhalten und die Leistungen zu den vereinbarten Preisen zu erbringen. Die Saal1 GmbH behält sich das Recht vor Preise anzupassen, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der gebuchten Leistungen wünscht (z.B. Anpassung bei Technik-, Restaurations-, Räume- und/oder Kongressleistungen wie der Aufenthaltsdauer der Gäste, der Anpassungen der Seminar- oder Restaurationsleistungen, diese Aufzählung ist nicht abschliessend.) und die Saal1 GmbH dem zustimmt. Zusätzlich können äussere Einflüsse, welche die Saal1 GmbH nicht beeinflussen kann, zu einer Tarifanpassung führen. Die Preise der Räumlichkeiten richten sich nach Art und Grösse der Veranstaltung. Eine Halbtagesmiete entspricht einer maximal-Dauer von 5 Stunden und ist gültig für Veranstaltungen von 07:00 – 12:00 Uhr, 12:00 – 17:00 Uhr oder 18:00 – 23:00 Uhr. Bei Verlängerung über diese Zeiträume über die Dauer von 5 Stunden, wird eine Miete für einen Ganztag in Rechnung gestellt. Anpassungen der Blöcke sind in schriftlicher Form und in der Offerte aufzulisten. Die Ganztagespauschalen sind gültig für eine maximal-Dauer von 11 Stunden. Geht eine Veranstaltung über diesen Zeitraum hinaus wird für jeden benötigten Mitarbeiter pro angebrochene Stunde ein Betrag von CHF 45.– in Rechnung gestellt.

 

  1. Zahlungsmodalitäten

Nach dem Anlass wird dem Kunden eine detaillierte Endrechnung mit den in Anspruch genommenen Leistungen gestellt. Die von der Saal1 GmbH gestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nicht bezahlte Rechnungen von Teilnehmenden werden dem Veranstalter weiterverrechnet. Bei Zahlungsverzug ist die Saal1 GmbH berechtigt einen Verzugszins und Mahngebühr zu verlangen. Die Saal1 GmbH versendet keine Rechnungen ins Ausland. Der Gesamtbetrag wird in diesem Fall vor Ort beglichen mittels Kreditkarte.

 

Die Saal1 GmbH ist berechtigt eine Vorauszahlung von 100% des Gesamtbetrags der vereinbarten Leistungen zu erheben. Die exakte Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungsfrist werden schriftlich vereinbart.

 

  1. Untermiete, Werbemassnahmen und Namensnennung

Die Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Saal1 GmbH. Die Namensnennung des Saal1 in sämtlichen Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet usw.) bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Davon ausgenommen ist die Nennung des Namens zur Angabe des Veranstaltungsortes oder eine Wegbeschreibung an einen begrenzten Teilnehmerkreis. Sollte das Logo der Saal1 GmbH auf Drucksachen verwendet werden, muss im Voraus schriftlich ein «Gut zum Druck» eingeholt werden.

 

  1. Reservations-Option

Kommt kein Vertrag über Nutzung und Räumlichkeiten bis zur eingeräumten Optionsfrist zustande, kann die Saal1 GmbH – auch ohne Rücksprache beim Kunden – anderweitig über die provisorisch reservierten Leistungen verfügen.

 

 

  1. Annullationsregelung

Stornierungen und Änderungen der Personenzahl werden nur schriftlich akzeptiert. Werden Räumlichkeiten oder Veranstaltungen aus Gründen die beim Veranstalter liegen annulliert, tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück oder reduziert er die Teilnehmerzahl gegenüber der Erstbestätigten, verpflichtet er sich ungeachtet der Umstände zum Ersatz folgender Kosten:

 

Annullation von Räumlichkeiten und Banketten:

Folgende Prozentsätze der gebuchten Leistungen werden bei einer Stornierung in Rechnung gestellt:

 

28 – 22 Tage vor Anlass: 50% der Saalmiete

21 – 15 Tage vor Anlass: 75% der Saalmiete

14 – 8 Tage vor Anlass: 100% der Saalmiete zuzüglich 25% des entgangenen Verzehrumsatzes

7 – 0 Tage vor Anlass: 100% der Saalmiete zuzüglich 50% des entgangenen Verzehrumsatzes

Als Berechnungsbasis für den entgangenen Verzehrumsatz gilt unsere Auftragsbestätigung und die darin aufgeführte Anzahl Teilnehmer. Vereinbarte Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Falle zu vergüten, ausser diese können von der Saal1 GmbH gleichwertig weitervermietet werden. Bei Tagungspauschalen gelten dieselben Prozentsätze. Als Berechnungsgrundlage werden die Raummiete des geplanten Raumes, sowie der Verzehrumsatz aus der Tagungspauschale zugrunde gelegt.

 

  1. Teilnehmerzahl

Die Personenzahl, welche der Saal1 GmbH bis 3 Werktage vor Anlass von Seiten des Veranstalters gemeldet wird, ist verbindlich. Bei Veranstaltungen ab 30 Personen ist 7 Werktage vor Anlass die Personenzahl bekannt zu geben. Bei weniger Teilnehmenden als angegeben wird die im Voraus gemeldete Personenzahl mit den vereinbarten Leistungen zu 100% in Rechnung gestellt. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die effektive Teilnehmerzahl verrechnet.

 

  1. Raumzuteilung

Bei wesentlichen Änderungen der ursprünglichen Teilnehmerzahl behält sich die Saal1 GmbH einen Austausch der Räumlichkeiten für Veranstaltungen vor.

 

  1. Planung und Information

Die zur Durchführung des Anlasses notwendigen Angaben, insbesondere zur Menu- und Getränkewahl, Bestuhlung, technischen Hilfsmittel und Saaldekoration, sind der Saal1 GmbH bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltung bekannt zu geben. Sollte die Bestuhlungsform am Tag der Veranstaltung auf Wunsch des Veranstalters durch die Saal1 GmbH geändert werden, entstehen zusätzliche Bereitstellungskosten.

 

Ein konkreter Programmablauf ist der Saal1 GmbH ebenfalls 14 Tage vor Veranstaltung mitzuteilen.

 

  1. Haftung des Veranstalters und Versicherung

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmassnahmen sind strikt zu befolgen (inkl. Hygiene und Umweltschutz). Die Versicherung für mitgebrachtes Material ist durch den Veranstalter abzuschliessen. Eine Haftung seitens der Saal1 GmbH wird ausgeschlossen. Bei Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung und Inventar der Saal1 GmbH werden die dadurch entstandenen Kosten zu 100% verrechnet. Bei Drittleistungen handelt die Saal1 GmbH im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für die Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt die Saal1 GmbH frei von jeglichen Ansprüchen. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen, sowie die Verwendung von eigener technischer Ausrüstung ist nicht erlaubt. Wird zusätzliche Technik benötigt oder besteht der Wunsch mit externem Material die Räumlichkeiten zu dekorieren, bedarf es der Einwilligung der Saal1 GmbH. Bei Nichteinhalten wird pauschal ein Betrag von CHF 150.- sowie eventuell anfallende Schäden berechnet. Bringt der Veranstalter illegale und/oder gefährliche Materialien mit, so werden ihm diese gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Amtliche Bewilligung und Nachtzuschlag

Bei einer Veranstaltung, die länger dauert als Mitternacht verrechnet die Saal1 GmbH für die amtliche Bewilligung folgende Kosten:

Sonntag bis Donnerstag: von 24:00 – 01:00 Uhr pauschal CHF 150.–, nach 01:00 Uhr Preis auf Anfrage.Freitag bis Samstag: von 24:00 – 02:00 Uhr pauschal CHF 300.–, nach 02:00 Uhr Preis auf Anfrage.

 

 

  1. Öffentliche Vorschriften und Feuerpolizeiliche Regelungen

Der Veranstalter ist verpflichtet, die feuerpolizeilichen Regelungen der Saal1 GmbH einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen. Der Gebrauch von leicht entflammbaren Materialien ist untersagt.

 

 

  1. Raumbezug, Check-In und Check-Out

Die Räumlichkeiten können – sofern nicht anderweitig vereinbart – 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn bezogen werden. Die Mitarbeitenden der Saal1 GmbH freuen sich, Sie in unserem Meeting- und Eventbereich zu begrüssen und Sie zu der für Sie zugeteilten Räumlichkeit zu begleiten.

  1. Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung über das normale Mass hinaus erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter. Wird die Entsorgung von der Saal1 GmbH vorgenommen, so wird die entsprechende Entsorgungsgebühr und die Bearbeitung verrechnet. Dekorationsmaterial – sofern im Voraus durch die Saal1 GmbH bewilligt (siehe Punkt 12), welches vom Veranstalter nicht entfernt wurde, wird ebenfalls von der Saal1 GmbH entsorgt und die anfallende Entsorgungsgebühr dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

  1. Höhere Gewalt:

Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung dieses Vertrages oder eine andere Unterbrechung der Dienstleistung oder des Arbeitsverhältnisses, die als direkte oder indirekte Folge von höherer Gewalt, ziviler oder militärischer Gewalt, Handlungen von Staatsfeinden, Krieg, terroristischen Handlungen, Unfällen, Bränden, Explosionen, Erdbeben, Überschwemmungen, Unterbrechungen des internationalen Reiseverkehrs, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Vulkanausbrüche und damit verbundene Aschewolken und Pandemien, Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen durch die Mitarbeiter einer der Parteien oder andere ähnliche oder unähnliche Ursachen, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegen, angesehen werden können.

 

  1. Rücktritt durch die Saal1 GmbH

Die Saal1 GmbH ist jederzeit berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der Saal1 GmbH nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände. Die Saal1 GmbH kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

 

  • Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den ordentlichen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Saal1 GmbH oder seiner Gäste gefährdet.
  • Die Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurde.
  • Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die Saal1 GmbH in die Organisation der Veranstaltung einbezogen wurden, sind an der Leistungserbringung vollständig oder teilweise verhindert.

 

Die Saal1 GmbH erklärt den Rücktritt, sobald es von den hierzu berechtigten Gründen Kenntnis erlangt und informiert den Veranstalter unverzüglich. Schadenersatzansprüche gegen die Saal1 GmbH kann der Veranstalter in allen genannten Fällen nicht geltend machen.

 

  1. Suisa

Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik sind vom Veranstalter selber anzumelden und abzugelten.

 

  1. Speisen und Getränke

Die Bewirtung in Räumlichkeiten der Saal1 GmbH darf ausschliesslich mit den von der Saal1 GmbH zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Die Bedingungen für Ausnahmen müssen vorher mit der Saal1 GmbH ausgehandelt werden und benötigen eine schriftliche Bestätigung der Saal1 GmbH. In diesen Fällen kann ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten (Kulturpauschale) verrechnet werden.

 

  1. Weitere Bestimmungen

Das Anbringen von Informationsmaterial ausserhalb des gebuchten Raumes ist mit der Saal1 GmbH abzusprechen. Die Teilnahme von Medienvertretern an Veranstaltungen in den Gebäuden der Saal1 GmbH müssen im Vorfeld angekündigt werden.Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.

 

  1. Gerichtsstand und Rechtswahl

Das Gericht in Basel-Stadt ist ausschliesslich zuständig. Anzuwenden ist das Schweizer Recht.

made with ❤ by Elephants & Monkeys